Kosten
Anwaltsgebühren sind für den Laien oft nicht nachvollziehbar. Die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung sollten dennoch vor der konkreten Mandatierung transparent dargestellt werden. Wir rechnen in aller Regel nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Ferner besteht im Fall der Bedürftigkeit die Möglichkeit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Auch kann im Einzelfall eine Honorarvereinbarung angemessen sein, wobei entweder ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar möglich sind.
Erstberatung
Eine erste anwaltliche Beratung für Verbraucher ist gesetzlich auf maximal 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer unabhängig von der Dauer der Beratung gedeckelt. Die Höhe ist im Einzelfall nach Aufwand festzulegen und kann mit Ihnen auch vor der Beratung festgelegt werden.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen veranlassen wir für Sie auch gerne eine Deckungsanfrage und wickeln die Abrechnung unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab, wobei gegebenfalls eine Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Sofern nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsgebührengesetzes abzurechnen ist, wird grundsätzlich nach dem jeweiligen Gegenstandswert abgerechnet. In Strafsachen und in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Rahmengebühren.
Beratungshilfe
Für die Beratung und Vertretung außergerichtlicher Fälle kann im Fall der Bedürftigkeit über Beratungshilfe abgerechnet werden. Ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, erfahren Sie von dem Amtsgericht Ihres Wohnortes, hier können Sie auch den erforderlichen Beratungshilfeschein beantragen, welcher dann in der Kanzlei vorzulegen ist. Das notwendige Formular finden Sie auch hier. Beratungshilfe in Strafsachen wird gesetzlich nur für Beratung und nicht für Vertretung bewilligt.
Prozesskostenhilfe
Sofern die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr notwendig ist, kann gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe stehen wir Ihnen zur Seite und füllen mit Ihnen die notwendigen Formulare aus. Voraussetzung ist eine hinreichende Erfolgsaussicht und die Bedürftigkeit. Das notwendige Formular finden Sie auch hier.